Oliver Keller
Rechtsanwalt und Notar
Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amts. Als Notar bin ich nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten (§ 14 BNotO).
Ich berate in notariellen Angelegenheiten neutral und mit Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Oberstes Augenmerk ist dabei den Absichten und Wünschen aller Beteiligten gleichermaßen zu entsprechen. Ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse helfen Risiken oder Konflikte, bei folgenschweren Geschäften – wie z.B. Firmengründungen, Immobilienkäufen oder Erbverträgen – für alle Parteien zu vermeiden.
Zum notariellen Tätigkeitsbereich gehören unter anderem:
- Grundstücksrecht (Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken)
- Gesellschaftsrecht (Unternehmensgründung, Unternehmenskauf, Kapitalerhöhung, Handelsregister, Rechtsform, Umwandlung)
- Erbrecht (Testament, Vermächtnis, Erbvertrag)
- Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vorsorgevollmachten, Adoption)
Sie können gerne telefonisch einen Besprechungstermin vereinbaren oder stellen in Notarangelegenheiten unter dem Menüpunkt Notarformulare eine Onlineanfrage. Dort haben Sie auch die Möglichkeit (vorab) erforderliche Unterlagen sicher und datenschutzkonform an uns zu übermitteln.
